Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Heilpraktikergebührenordnung.
In der Regel übernehmen die Privatversicherungen bzw. die Zusatzversicherungen ganz oder teilweise die Kosten.
NIemnad wird wegen finanzieller Begrenzungen abgewiesen!
20.4
Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) € 5,50 bis 10,5020.5
Großmassage € 10,50 bis 18,0020.7 Behandlung mit pyhsikalischen oder medico-mechanischen Apparaten 10,50-26,00 Euro
21.1 Akupunktur 10,30- 26,00 Euro